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Gefahrgut ADR

Die richtige Adresse für Ihren Gefahrguttransport: Doktor Cargo kennt sich aus mit ADR-konformen Transport von Gefahrgut verschiedener Güteklassen. Top ausgestattet, fundiert geschult und hochsensibel für die Bedürfnisse Ihrer kennzeichnungspflichtigen Gefahrengüter brennen wir darauf, alles für Sie in Bewegung zu setzen.

Giftig, ätzend, explosiv – wir nehmen Ihrem Gefahrgut keine noch so anspruchsvolle Eigenschaft übel. Wenn gefährliche Güter auf der Straße jubeln, dann agiert Doktor Cargo im Hintergrund. Unsere Fachkräfte sind hochqualifiziert und top ausgestattet für einen sicheren Transport nach ADR-Richtlinien. Wir lassen gerne mal Fünfe gerade sein, aber beim spezifischen Equipment unserer Gefahrguttransporter nehmen wir es genau. Die ADR-Ausrüstung wird stets mitgeführt, gewartet und auf den neuesten Stand gebracht. Unsere Fahrer verfügen über gültige ADR-Bescheinigungen und garantieren durch die strenge Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften einen sicheren Transport Ihres Gefahrguts. Die kontinuierliche Fortbildung aller Mitwirkenden sehen wir als Investition in einen Qualitätsstandard, dem Sie vertrauen können.

Quick and easy: Unsere Leistungen beim ADR-konformen Transport von Gefahrgut:

  • Geschultes Personal: Fundiertes ADR Know-how in Bezug auf Kennzeichnungspflicht, Verpackung und Ladungssicherung von Gefahrgut – unser kompetentes Team kennt sich richtig gut aus.
  • Temperaturgeführt, besonders gesichert, spezifisch verladen: Wir organisieren als Frachtbörse die perfekte Ausstattung passend für Ihren individuellen Bedarf bei Ihrem Gefahrguttransport. Wartung, Prüfung und regelmäßige Aktualisierung des eingesetzten Zubehörs setzen wir uns als Maßstab.
  • Grenzüberschreitend? Klar. Doktor Cargo bietet europaweiten Transport von Gefahrgut unter Einhaltung länderspezifischer Sicherheitsvorschriften.
Apropos ADR. Wussten Sie schon …100%
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… dass ADR aus dem Französischen kommt und als Abkürzung für den Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route steht. Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ wurde 1957 in Genf geschlossen und damals unter anderen von Frankreich und Deutschland gezeichnet. Darin enthalten sind Vorschriften für den Transport von Gefahrgut im paneuropäischen Straßenverkehr, insbesondere zu den Bereichen Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung. Das Abkommen ist heute EU-weit gültig und wird regelmäßig im Turnus von zwei Jahren in Hinblick auf technische wie rechtliche Neuerungen aktualisiert. Die nächste Aktualisierung steht im Jahr 2021 an. Wichtige Themenkomplexe des ADR sind

  • die Klassifizierung von zu transportierenden Gütern als Gefahrgut
  • die Bezettelung und Dokumentation beim Transport von Gefahrgut
  • Vorschriften zu Bauart und Prüfung von Transportmitteln für den ADR-konformen Gefahrguttransport
  • Ausnahmefälle
  • Regelungen für den multimodalen Transport

Beispiel gefällig: Im ADR wird explizit die persönliche Schutzausrüstung beschrieben, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eines Gefahrguttransportes mit sich führen muss. Zu schützen sind die Augen mittels Augenschutz, die Hände durch Schutzhandschuhe und darüber hinaus gehören ein tragbares Beleuchtungsgerät, eine Warnweste sowie in bestimmten Fällen eine Notfallfluchtmaske dazu.

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